Die Veranstaltung zur Grundsteuerreform am 06.02.2022 in der Stadthalle Flörsheim war sehr gut besucht.
Unsere Referentin, Frau Marion Eisenmann-Kohl, Rechtsanwältin und Notarin aus Flörsheim, berichtete über die Hintergründe der Änderung der Grundsteuer und welche Auswirkungen es auf die Bürger:innen hat.
Sie erläuterte, wie sich die neue Grundsteuer A und B zukünftig zusammensetzen wird und welche Aufgaben und Pflichten bei den Eigentümer:innen liegen.
Frau Eisenmann-Kohl machte deutlich, dass sich Eigentümer:innen schnellstmöglich informieren sollen, welche Angaben und Unterlagen für die Erklärung benötigt wird und diese rechtzeitig zu besorgen, da die Erklärung im Zeitraum vom 01.07.-31.10.2022 erfolgen muss. Wer die Erklärung erst danach abgibt muss mit Strafzahlungen bis zu 25.000 EUR rechnen. Die Meldung erfolgt nur in elektronischer Form über Elster.
Wer glaubhaft versichern kann, dass sie/er selbst nicht in der Lage ist bzw. auch keine Angehörige oder Bekannte hat, die ihn bei der elektronischen Abgabe unterstützen können, kann die Unterlagen auch per Post erhalten.
Informationen zu der Grundsteuerreform finden Sie im Internet und bei Ihrem zuständigen Finanzamt:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Checkliste_Grundsteuer_B_HE_v07_zweispaltig.pdf
Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für den Vortrag und die Beantwortung der vielen Fragen bei Marion Eisenmann-Kohl.
Herzlichst Ihre SPD Flörsheim