Günter Rudolph: Schwarzgrünes Gesetz manifestiert politische Führung nach Gutsherrenart

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften für die Beamten des Landes Hessen debattiert. In der Aussprache kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, dass der Entwurf, der von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde, unter falscher Flagge segele: „Ein derartig umfassendes Artikelgesetz mit detailreichen Änderungen, Anpassungen und Klarstellungen ist nie und nimmer von den Fraktionen der CDU und der Grünen geschrieben worden. Dieser Gesetzentwurf stammt vollständig aus dem Innenministerium und wurde als Fraktionsgesetz eingebracht, um wieder einmal eine offizielle Regierungsanhörung zu umgehen. Dabei wäre es gerade bei einem so kleinteiligen Gesetz notwendig, die Polizeigewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände und Rechtswissenschaftler anzuhören.“

Die politisch gravierendste Änderung sei die Änderung der beamtenrechtlichen Stellung des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landeskriminalamtes (LKA): Er bzw. sie solle künftig den Status eines politischen Beamten erhalten, der vom Innenminister jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könne. Günter Rudolph sagte: „CDU-Innenminister Beuth will erkennbar durch- und ins LKA hineinregieren. Es reicht ihm nicht, dass er die Leitung des LKA ernennt, er will sie auch jederzeit absetzen können, wenn sie nicht politisch gefügig ist. In allen anderen Bundesländern ist die Spitze des jeweiligen Landeskriminalamtes aus gutem Grund nicht mit politischen Beamten besetzt. Hessen geht hier einen fachlich fragwürdigen und verfassungsrechtlich bedenklichen Sonderweg.“

Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Polizeilaufbahnverordnung müsse sehr sorgfältig diskutiert werden, so Günter Rudolph. Dass abgelehnten Bewerbern für die Polizeiausbildung ein zweiter Versuch gewährt und die Altersgrenze für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst auf 36 Jahre erhöht werden solle, spreche für eine gewisse Verzweiflung im Innenministerium, das erhebliche Schwierigkeiten habe, alle Stellen für Polizeianwärter zu besetzen. „Statt die Einstellungskriterien aufzuweichen, sollte sich der Innenminister darum bemühen, die Arbeitsbedingungen bei der hessischen Polizei zu verbessern. Dazu gehört auch, den Beamtinnen und Beamten nicht mit schönen Worten in Sonntagsreden abzuspeisen, sondern sie für gute Arbeit auch gut zu bezahlen. Wir haben in den letzten Jahren dazu immer wieder in den Haushaltsberatungen Vorschläge gemacht, wie zum Beispiel die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen zu gewähren, geschlossenen Einheiten wie der Bereitschaftspolizei eine Zulage zu zahlen und Sondereinsätze wie den im Dannenröder Forst mit einer Prämie zu würdigen. Das alles lehnen CDU und Grüne ab, weswegen das Land Hessen als Dienstherr weitaus weniger attraktiv ist als andere Bundesländer“, so Günter Rudolph.

Er kritisierte auch die in dem schwarzgrünen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum hessischen Personalvertretungsgesetz, die belegten, dass der Innenminister von echter Mitbestimmung einer zeitgemäßen Führungskultur weit entfernt sei. „Dieser Gesetzentwurf manifestiert den Umgang mit den Beamten nach Gutsherrenart – und passt damit zum Führungsstil des amtierenden Innenministers“, so Rudolph.