Genehmigungsvorbehalt gegen spekulativen Leerstand – Verordnung weckt falsche Erwartungen

Bild: Angelika Aschenbach

Anlässlich der heute verkündeten Verordnung des Hessischen Wirtschaftsministeriums zeigte sich die wohnungsbaupolitische Sprecherin Elke Barth enttäuscht. Nicht nur, dass der Genehmigungsvorbehalt gegen spekulative Leerstände bereits vor einem Jahr angekündigt gewesen sei, nun wecke die Verordnung auch noch falsche Erwartungen, kritisierte Barth. So greife die Verordnung nur in sehr wenigen Fällen und könne nur dann Abhilfe schaffen, wenn gleichzeitig eine Milieuschutzsatzung von der jeweiligen Kommune erlassen werde.

Die Behauptung des Ministers, es lohne sich schlichtweg nicht mehr, ein Mietshaus zu kaufen, um es anschließend in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln, sei schlichtweg falsch. Damit eine Kommune überhaupt gegen eine Umwandlung vorgehen könne, müsse sie nicht nur zu den 31 Städten und Gemeinden gehören in denen die Mietpreisbremse gelte, sondern das Haus müsse auch noch in einem Areal liegen, in dem eine Milieuschutzsatzung gelte. „Das ist wie das Kleingedruckte in einem schlechten Kaufvertrag, in dem sich dann die Mogelpackung offenbart,“ so Elke Barth über die neue Verordnung. Selbst in der großen Stadt Frankfurt gebe es lediglich neun Gebiete mit Milieuschutzsatzungen, die zudem teilweise sehr kleinteilig seien, weil die Durchsetzung einer solchen Satzung sehr kompliziert sei. Vielfach würde außerdem gegen Milieuschutzsatzungen geklagt. Somit sei der nun erlassene Genehmigungsvorbehalt ein ziemlich stumpfes Schwert, bilanziert Barth.

Die SPD hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung eingebracht. Mithilfe dieses Gesetzes hätte es einen Genehmigungsvorbehalt für die kompletten Stadtgebiete aller 31 Mietpreisbremsenstädte gegeben. Auch gebe es viele spekulative Leerstände, zum Teil über Jahrzehnte, die sich nicht allein mit dem Ziel einer Umwandlung in Eigentum erklären lassen. Die Stadt könne zwar eine Umwandlung in Eigentum untersagen oder auch ein Vorkaufsrecht ausüben, aber Leerstände verbieten und vor allem mit Strafen belegen, könne sie mit dieser Verordnung nicht. „Diese abschreckende Wirkung hätte nur ein Gesetz zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung erreicht, was die Koalition aber im letzten Jahr abgelehnt hat. Leider bleibt die jetzige Maßnahme nur ein Tropfen auf den heißen Stein und somit wird auch weiter in Hessen wertvoller bezahlbarer Wohnraum verloren gehen“, so die Abgeordnete.